Zollbestimmungen

Die grundsätzlichen Zollbestimmungen für Reisende aus EU-Ländern sind ähnlich wie in den anderen Mitgliedsstaaten. Eine Besonderheit allerdings betrifft die Ausfuhr von künstlerisch oder geschichtlich wertvollen Gegenständen aus Estland. Reisende sind verpflichtet, Gegenstände aus der Zeit vor 1945 beim Zoll anzumelden, für Dinge aus der Zeit vor 1850 müssen beim Zoll Genehmigungen eingeholt werden.



Reisende aus Nicht – EU – Staaten können ihre Einkäufe von der Mehrwertsteuer befreien lassen, wenn sie Waren (mit Mehrwertsteuer) im Wert von mehr als 2000 estnischen Kronen erworben haben. Eine Bescheinigung erhält der Käufer im Geschäft, um sie bei Ausreise dem Zoll vorzulegen (innerhalb drei Monaten muss die Ware aus der EU ausgeführt werden). Die gekaufte Ware darf vor Verlassen der EU nicht ausgepackt werden, da der Zoll nur original verpackte Ware kontrolliert.
Auskunft der estnischen Zollbehörde: + 372 696 7435, +372 696 7436 oder www.customs.ee