Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Estland ist grundsätzlich geregelt und steht jedem Bürger, der in Deutschland versichert ist nach Vorlage seiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder seiner Ersatzbescheinigung zu. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung macht aber trotzdem Sinn, denn alle Hilfsleistungen, die nicht übernommen werden, müssen in Rechnung gestellt und vor Ort bezahlt werden, was je nach Erkrankung (Rücktransport etc.) erhebliche Zusatzkosten verursachen kann.
Besondere Impfungen werden nicht verlangt, allerdings ist bei einem Besuch zwischen April bis Oktober eine Zeckenimpfung angeraten, da es in dieser Zeit zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) kommen kann. Bei einem längeren Aufenthalt in Estland empfiehlt das Auswärtige Amt eine Impfung gegen Hepatitis A+B sowie gegen Tollwut.