Einreisebestimmungen
Durch den Beitritt zum Schengen-Abkommen sind alle Grenzkontrollen eingestellt worden, nach wie vor ist aber die Polizei und der Grenzschutz zu Ausweiskontrollen berechtigt. Aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat nach Estland Einreisende müssen über einen gültigen Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ausreise aus Estland gültig) oder Personalausweis bzw. über mindestens einen gültigen vorläufigen Ausweis verfügen. Kinder oder Jugendliche benötigen einen gültigen Kinderausweis (ab 7 Jahren mit Lichtbild) oder einen Personalausweis oder Reisepass. Einträge in den Pass der Eltern sind nur bei bereits vorhandenen Ausweisen nach altem Muster gültig.
Deutsche, die in Estland wohnen oder für einen längeren Aufenthalt dort sind und eine Reise nach Russland planen, brauchen ein Visum, das sie bei der russischen Botschaft in Tallinn beantragen können. Die Bearbeitung kann bis zu zwei Wochen dauern, was man bei Antragstellung beachten sollte.
Staatsangehörige aus folgenden Ländern benötigen ebenfalls kein Visum, sondern nur einen gültigen Reisepass für ihre Einreise nach Estland und können bis zu drei Monate im Land bleiben. Nach der Ausreise müssen sechs Monate vergehen, ehe man erneut einreisen darf:
USA, Venezuela, Paraguy, Nicaragua, Uruguay, Südkorea, Panama, Singapur, Hongkong, Macao, Malaysia, Mexico, Neuseeland, Honduras, Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Brunei, Andorra, Vatikan, Honduras, Japan, Kroatien,Israel, San Marino.