Autofahren in Estland

Besucher, die mit dem Pkw nach Estland reisen, müssen im Besitz eines EU-Führerscheins oder eines internationalen Führerscheins sein. Auch die grüne Versicherungskarte zum Nachweis eines gültigen Versicherungsschutzes ist wie die originalen Fahrzeugpapiere stets mit zuführen, sonst droht bei einer Kontrolle eine empfindliche Geldstrafe von bis zu 200 €. Das Fahren mit dauernd eingeschaltetem Abblendlicht ist eben so Pflicht wie das Anlegen des Sicherheitsgurtes während der Fahrt (Strafe bei nicht angelegtem Gurt 192 €).



Der Genuss von Alkohol ist für Autofahrer verboten (0,0 Promille). In Estland besteht Winterreifen-Pflicht ab 1. Dezember bis zum 1. März (manchmal witterungsbedingt kurzfristig verändert), Spike-Reifen dürfen vom 15. Oktober bis zum 15. April gefahren werden. Das Benutzen von Mobil-Telefonen ohne Freisprechanlage während der Fahrt ist nur ausserhalb geschlossener Ortschaften gestattet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt 50 km/h, ausserhalb geschlossener Ortschaften 90 km/h. An einigen besonders gekennzeichneten Strecken ist von Mai bis Oktober eine Geschwindigkeit von 100 km/h oder 110 km/h erlaubt. Autokontrollen sind in Estland relativ häufig und bei Alkoholmissbrauch am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die Strafen sehr hoch.
Autofahrer sollten – eigentlich wie überall auf der Welt – auch in Estland keine Wertgegenstände offen im Wagen liegen lassen und nach Möglichkeit nur öffentliche Parkplätze für eine Pause nutzen, um Diebstählen vorzubeugen. Die persönlichen Ausweisdokumente und Fahrzeugpapiere gehören nicht ins Handschuhfach, sondern sollten entweder immer am Körper getragen oder nach der Ankunft im Hotel in den Safe gelegt werden. Eine Kopie sämtlicher wichtiger Dokumente, die von den Originalen getrennt aufbewahrt werden sollte, erleichtert bei Verlust die behördliche Anzeige und Wiederbeschaffung erheblich.